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Bosch Elevator Cloud

Nachrüstung von Aufzugnotrufgeräten gemäß EN 81-28

Eine Hand drückt den Notrufknopf in einem Aufzug.

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Die alte EN 81-28:2003 verweist bezüglich der akustischen und optischen Signalisierung im Fahrkorb, wenn der Notruf ausgelöst wurde, lediglich auf die einzuhaltende Übereinstimmung mit den Anforderungen der EN81-70. Wenn aber der Aufzug nicht barrierefrei gebaut werden muss und die EN 81-70 deshalb keine Anwendung findet, fehlt diesbezüglich eine klare Regelung. In der Branche ging man im Allgemeinen bisher davon aus, dass den normativen Anforderung Genüge getan wurde, wenn eine optische oder akustische Signalisierung nach Notrufauslösung erfolgte.

Bei der Nachrüstung von Notrufgeräten im Bestand wurde wegen der einfacheren und optisch unauffälligen Montage meistens die Fahrkorbsprechstelle hinter das Tableau gesetzt. Oftmals ließ man dann noch durch zwei gebohrte Löcher im Tableau die gelbe und grüne, runde LED der Fahrkorbsprechstelle durchschauen. Auf das Tableau wurden dann die normgerechten Piktogramme geklebt. Da bei der Notrufauslösung die SafeLine-Notruftechnik einen gespeicherten Ansagetext zur Information und Beruhigung der eingeschlossenen Person wiedergegeben hat, war diese Art der Bauweise im Allgemeinen auch dann noch ausreichend, wenn man für die runden LEDs der Fahrkorbsprechstelle keine Löcher in das Tableau gebohrt hatte.

Die neue Fassung EN 81-28:2018 dagegen erfordert eine optische und akustische Signalisierung nach Notrufauslösung im Fahrkorb.

Es wird explizit erwähnt, dass die Piktogramme beleuchtet sein müssen. Das bedeutet, dass die zuvor erläuterte Art der Bauweise demzufolge nicht mehr normgerecht ist. Da die EN 81-28:2003 im Mai 2020 zurückgezogen, aber die neue EN 81-28:2018 bisher nicht harmonisiert wurde, gelten nach wie vor die Anforderungen der alten EN 81-28:2003.

Wir empfehlen Ihnen, sich nach den Anforderungen der EN 81-28:2018 zu richten, weil die neuere Version (EN 81-28:2020), welche sich im Entwurfsstatus befindet, hinsichtlich der technischen Anforderungen unverändert der Fassung von 2018 entspricht. So vermeiden Sie Schwierigkeiten bei der Abnahme nach Umbau von Aufzugnotrufgeräten durch die ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle).

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