Betriebssicherheitsverordnung – Aufzugnotruf in Ihrer Verantwortung

Aufzugnotruf ist Betreiberpflicht
Durch die Neufassung entstehen neue Auflagen für die Betreiber von Aufzügen, welche bis zum 31.12.2020 umgesetzt sein müssen. Diese Auflagen verlangen das Vorhandensein eines Zweiwege-Notrufsystems, über das ein ständig besetzter Notdienst erreicht werden muss. Bosch unterstützt Sie bei der Umsetzung und hilft Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.
Bosch unterstützt Sie – wir bieten Ihnen alles aus einer Hand
- Unterstützung bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
- Sofortige Hilfe im Notfall – Komplettservice vom Aufzugnotruf bis zur Personenbefreiung
- Aufschaltung der Notrufeinheit auf die ständig besetzte Bosch Notrufzentrale
- Schnelle und zuverlässige Personenbefreiung durch ein deutschlandweites Partnernetzwerk
- Bereitstellung von Notrufsystemen sowie deren Montage

Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen rund um die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Wozu benötigt man eine Aufschaltung auf eine Notrufzentrale?
Welche Aufzüge sind von der BetrSichV betroffen?
Bis wann müssen die Auflagen der BetrSichV umgesetzt werden?
Von wem müssen die Auflagen der BetrSichV umgesetzt werden?
Der Aufzug befindet sich in einem privaten Wohnhaus, welches ich selbst nutze. Gilt die BetrSichV auch für diese Aufzüge?
Was geschieht wenn ich als Betreiber den Auflagen nach BetrSichV nicht nachkomme?
Was kostet mich die Aufschaltung auf eine Notrufzentrale?
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